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Die Kompetenzen im Arbeitsrecht von Fachanwalt Wenzler
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Kündigung angreifen
Sie haben eine Kündigung erhalten? Behalten Sie einen kühlen Kopf, denn oftmals ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt.
Fachanwalt Mathias Wenzler hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und deren Arbeitsplatz gesichert oder Abfindungen erstritten.
Die Klagefrist gegen Kündigungen beträgt nur drei Wochen. Wenn Sie eine Kündigung bekommen, kontaktieren Sie uns daher bitte sofort. Wir sind 24 Stunden täglich telefonisch erreichbar.
Wir prüfen dann Ihren Fall und besprechen mit Ihnen die weitere Strategie.
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Abfindung vereinbaren
Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsvereinbarung. Diese Vereinbarungen sind oft eine gute Lösung für den Arbeitgeber, meistens aber nicht für Sie.
Wir vertreten Sie bei Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Kündigungsschutzklagen und vereinbaren für Sie möglichst hohe Abfindungen. Rechtsanwalt Mathias Wenzler verfügt über langjährige Erfahrung aus unzähligen Abfindungsverhandlungen.
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Beratung & Vertretung
Wir beraten Sie und vertreten Sie vor Gericht in allen Fragen aus dem Arbeitsrecht. Basierend auf mehr als 20 Jahren anwaltlicher Erfahrung im Arbeitsrecht beurteilen wir Ihre Situation, besprechen mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und setzen diese erforderlichenfalls vor Gericht durch.
Spezialisiert sind wir insbesondere auch auf den Themen Befristung und Entfristungsklage.
Wir übernehmen für Sie die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder der Prozesskostenhilfe. Müssen Sie Verfahrenskosten selbst zahlen, informieren wir Sie transparent über die Kosten.
KLAGEFRIST einhalten & schnell handeln
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KLAGEFRIST einhalten & schnell handeln ⚠
Rechtsberatung aus Aachen
mit Standorten in Aachen und Köln
Zufriedene Mandant/innen aus der Region
*allein in den letzten 4 Jahren
Rechtsberatung stets dabei
Besondere Einblicke
Wir nehmen Sie hautnah mit: Neue Einblicke aus Herrn Wenzler’s Alltag. Folgen Sie uns gerne auch auf den Sozialen Medien.
Blog zum Arbeitsrecht
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Schwerpunkte im Arbeitsrecht
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Kündigung & Kündigungsschutz
Kündigung und Kündigungsschutz sind unsere Kernkompetenz.
Wir prüfen die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), die richtige Kündigungsfrist, Sonderkündigungsschutz (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Betriebsrat etc.), die Einhaltung der Formalien (Schriftform) und die mögliche Geltung von Tarifverträgen. Wir erläutern Ihnen die Rechtslage und Erfolgsaussichten und setzen ihre Ziele im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch.
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Befristungen & Entfristungen
Viele Arbeitsverträge sind befristet, oft mehrmals hintereinander. Insbesondere im Bereich der Universitäten und der Wissenschaft wird oft über mehr als zehn Jahre wiederholt befristet.
Viele Befristungen sind unwirksam. Wir prüfen die Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBefG), dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und auf Basis tarifvertraglicher Regelungen. Unser Ziel ist es, die Entfristung (also die unbefristete Beschäftigung) durchzusetzen oder zumindest eine befristete Weiterbeschäftigung oder Abfindung zu vereinbaren.
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Arbeitsvertrag & Aufhebungsvertrag
Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und einschlägiger Tarifverträge. Wir erstellen und verhandeln Aufhebungsverträge und berücksichtigen dabei alle relevanten Fragen wie z.B. Abfindungen, Freistellung, Zeugnis, private Fahrzeugnutzung, Sonderzahlungen (Bonus, Tantieme, Prämien, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.) sowie short term und long term incentives.
Wir führen die Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder dessen Rechtsvertreter und verhandeln für Sie die bestmöglichen Konditionen.
Die Kanzlei in Aachen
Die Kanzlei in Köln
Mit Sitz in Aachen und Köln kümmert sich Rechtsanwalt Mathias Wenzler seit über 20 Jahren um Mandantinnen und Mandanten aus der Region.
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Diese Seite richtet sich gezielt an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstverständlich sind wir ebenso für die Arbeitgeberseite tätig. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.wenzler-wirtschaftsrecht.de (folgt in Kürze).
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Rechtsanwalt Mathias Wenzler ist nicht nur Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen jeglicher Rechtsform, von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auf www.wenzler-wirtschaftsrecht.de (folgt in Kürze).
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Unser Hauptsitz befindet sich in Aachen in der Nähe von Adalbertsteinweg und Kaiserplatz. Die Aachener Gerichte sind fußläufig erreichbar. Eine gute Parksituation ist gegeben, denn wir verfügen über ein eigenes Parkhaus direkt im Haus.
Unsere Zweigstelle in Köln befindet sich unmittelbar an der Autobahnausfahrt Porz-Wahn, in der Nähe des Flughafens. Gegenüber vom Gebäude befinden sich zahlreiche Parkplätze.
Beide Büros sind barrierefrei erreichbar und verfügen jeweils über einen Aufzug.
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Rechtsanwalt Mathias Wenzler studierte Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft in Köln und Aachen und ist seit 25 Jahren als Anwalt zugelassen. Er war unter anderem bei einer big four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und sodann in zwei überörtlichen Anwaltssozietäten als Partner tätig. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. In allen drei Fachgebieten verfügt er über langjährig umfassende Erfahrungen und spezifizierte Kenntnisse, die durch regelmäßige Fortbildungen aktualisiert werden.
Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht (FAQ)
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Ein Arbeitgeber darf dich kündigen, wenn es einen triftigen Grund gibt, z.B. betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Ohne Grund gilt eine Kündigung oft - aber nicht immer - als unwirksam. Insbesondere für kleine Unternehmen gelten häufig andere Regelungen.
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Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Arbeitgeber haben je nach Betriebszugehörigkeit längere Fristen. Individuelle vertragliche Vereinbarungen können die Fristen beeinflussen.
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Kündigungsschutz greift ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
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Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Oft wird sie jedoch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder bei einem Kündigungsschutzprozess vereinbart.
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Ein Arbeitsvertrag muss Angaben wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und die Beschreibung der Tätigkeit enthalten.
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Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Personen in Elternzeit genießen besonderen Kündigungsschutz.
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Ein befristeter Vertrag darf maximal zwei Jahre dauern und höchstens dreimal verlängert werden, es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund für die Befristung.